Patientenverfügung: mehr als ein Standardformular

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„Eine Patientenverfügung sollte ich auch irgendwann einmal angehen.“

Viele Menschen kennen diesen Gedanken. Das Thema wirkt weit entfernt, unangenehm oder schlicht nicht dringend genug. Also wird ein Formular heruntergeladen, in kurzer Zeit ausgefüllt und anschliessend in einem Ordner abgelegt. Manchmal weiss später niemand mehr, wo dieser Ordner liegt. Manchmal bleibt es beim Vorsatz.

Doch eine Patientenverfügung wird für einen Moment verfasst, in dem man den eigenen Willen möglicherweise nicht mehr selbst äussern kann.

Dann stellen sich plötzlich Fragen, die vorher abstrakt wirkten: Welche Behandlung hätte diese Person gewollt? Welche Belastungen hätte sie in Kauf genommen? Welche Fähigkeiten, Beziehungen oder Formen von Selbstständigkeit waren ihr besonders wichtig?

Angehörige können dabei eine wichtige Rolle spielen. Sie kennen die betroffene Person oft besser als das Behandlungsteam. Dennoch entscheiden sie nicht einfach nach ihren eigenen Vorstellungen. Entscheidend ist, was dem Willen der Patientin oder des Patienten entspricht. Ärztinnen und Ärzte müssen zugleich beurteilen, welche Behandlung medizinisch angezeigt ist und ob ihr möglicher Nutzen die damit verbundenen Belastungen rechtfertigt.

Gerade deshalb reichen allgemeine Formulierungen häufig nicht aus.

„Ich wünsche keine lebensverlängernden Massnahmen, wenn keine Besserung zu erwarten ist.“

Auf den ersten Blick klingt dieser Satz eindeutig. In einer konkreten Behandlungssituation wirft er jedoch neue Fragen auf: Was genau soll sich bessern? Geht es um das Überleben, um das Bewusstsein, um die Fähigkeit zu kommunizieren oder um die Aussicht, wieder selbstständig zu leben? Wäre ein Leben mit schweren Einschränkungen noch annehmbar? Reicht es, vertraute Menschen zu erkennen? Oder gibt es persönliche Grenzen, jenseits derer eine Behandlung nicht mehr gewünscht wäre?

Solche Antworten lassen sich nicht allein mit einem Kreuz bei „Ja“ oder „Nein“ erfassen.

Selbstbestimmung bedeutet deshalb nicht nur, ein Formular auszufüllen. Sie bedeutet auch, sich in guten Zeiten damit auseinanderzusetzen, was im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wichtig sein soll.

Genau an diesem Punkt setzt meine Patientenverfügung an. Sie hält medizinische Entscheidungen fest und macht zugleich die persönlichen Werte sichtbar, die dahinterstehen.

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Grund 1 der Patientenverfügung:

Ein Wertebogen, der den Menschen abbildet

Viele Patientenverfügungen bestehen vor allem aus einer Liste medizinischer Massnahmen: Beatmung ja oder nein, Ernährungssonde ja oder nein, Reanimation ja oder nein, Dialyse ja oder nein.

Solche Festlegungen sind wichtig. Sie reichen jedoch nicht immer aus. Denn dieselbe Entscheidung kann für zwei Menschen etwas völlig Unterschiedliches bedeuten.

Was empfindet jemand noch als lebenswert? Was versteht diese Person unter Würde? Welche Einschränkungen wären für sie tragbar, welche nicht? Welche Rolle spielen dabei persönliche Erfahrungen, familiäre Beziehungen oder religiöse und spirituelle Überzeugungen?

Ein Beispiel: Zwei Menschen halten in ihrer Patientenverfügung fest, dass sie bei einer schweren Hirnschädigung nicht reanimiert werden möchten. Die eine Person möchte unter keinen Umständen dauerhaft auf Pflege oder technische Unterstützung angewiesen sein. Für die andere Person wäre ein Leben mit erheblichen Einschränkungen weiterhin vorstellbar, solange sie ihre Familie erkennt und mit ihr in Beziehung treten kann. Ein dauerhaftes Leben ohne Bewusstsein lehnt sie dagegen ab. Auf dem Formular steht möglicherweise dieselbe Entscheidung. Die persönlichen Grenzen dahinter sind jedoch verschieden.

Der Wertebogen ergänzt die medizinischen Festlegungen deshalb um weiterführende Fragen: Was gibt dem eigenen Leben Sinn? Welche Fähigkeiten und Beziehungen sind besonders wichtig? Welche Erfahrungen mit Krankheit, Pflege oder Sterben haben die eigene Haltung geprägt? Welche Situationen wurden bereits mit Angehörigen besprochen?

So entsteht ein genaueres Bild davon, was die betreffende Person mit ihren Entscheidungen meint. Das kann Angehörigen und Behandelnden helfen, die Festlegungen später besser einzuordnen.

Auch das Ausfüllen selbst kann wertvoll sein. Die Fragen schaffen einen Anlass, die eigenen Vorstellungen zu klären und mit nahestehenden Menschen darüber zu sprechen. Der Wertebogen ersetzt die medizinischen Entscheidungen nicht – er gibt ihnen einen persönlichen Zusammenhang.

Grund 2 der Patientenverfügung:

Ein Notfallbogen, der Behandlungswünsche übersichtlich zusammenfasst

In einer akuten Notfallsituation bleibt häufig wenig Zeit, eine ausführliche Patientenverfügung vollständig zu lesen. Deshalb gehört zu meiner Patientenverfügung ein zusätzlicher Notfallbogen.

Auf diesem Bogen werden die Behandlungswünsche einer von mehreren Kategorien zugeordnet. Die Kategorien A bis F zeigen übersichtlich, welche Massnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dazu gehören unter anderem Wiederbelebung, Beatmung und intensivmedizinische Behandlung, eine Behandlung im Krankenhaus sowie die Linderung von Beschwerden.

Der Bogen unterscheidet ausserdem, ob die betreffende Person ihren Willen in der aktuellen Situation selbst äussern kann oder ob auf zuvor festgehaltene Entscheidungen zurückgegriffen werden muss. Ergänzt wird er durch Angaben zur betroffenen Person, zur rechtlichen Vertretung sowie durch die vorgesehenen Unterschriften und Bestätigungen.

Der Notfallbogen ersetzt die ausführliche Patientenverfügung nicht. Er fasst zentrale Festlegungen jedoch in einer Form zusammen, die im medizinischen Alltag schneller überblickt werden kann. So lässt sich zunächst erkennen, welche Behandlungskategorie festgelegt wurde und welche Massnahmen damit verbunden sind.

Die strukturierte Darstellung nimmt Ärztinnen und Ärzten die medizinische Beurteilung nicht ab. Sie erleichtert aber den Zugang zu den dokumentierten Behandlungswünschen.

Darin liegt auch die Verbindung zum Wertebogen: Der Wertebogen macht sichtbar, warum jemand bestimmte Entscheidungen trifft. Der Notfallbogen zeigt kompakt, welche medizinischen Konsequenzen daraus folgen.

Grund 3 der Patientenverfügung:

Eine Ausfüllhilfe, die typische Formulierungen verständlich macht

Viele Formulierungen in Patientenverfügungen klingen zunächst eindeutig. Beim genaueren Hinsehen lassen sie jedoch Fragen offen.

Ein Satz wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Massnahmen, wenn keine Aussicht auf Genesung besteht“ wirkt klar – bis man sich fragt, was mit „Genesung“ eigentlich gemeint ist. Geht es um die Rückkehr in den bisherigen Alltag? Um die Fähigkeit, Angehörige zu erkennen? Um ein Leben ohne dauerhafte Pflege? Oder bereits um die Stabilisierung eines akuten Zustands?

Genau an solchen Stellen hilft das zusätzliche PDF, das Sie beim Download erhalten.

Die Ausfüllhilfe erläutert typische Begriffe und Formulierungen aus Patientenverfügungen. Sie zeigt, wo Aussagen unterschiedlich verstanden werden können und an welchen Stellen eine persönliche Ergänzung sinnvoll ist. Dabei geht es beispielsweise um Fragen wie: Was bedeutet für mich eine „Besserung“? Was verstehe ich unter „lebensverlängernden Massnahmen“? Was kann palliative Versorgung im medizinischen Alltag umfassen? Wann ist eine Aussage zu allgemein? Wo sollte ich meine persönlichen Grenzen genauer beschreiben?

Auch praktische Punkte werden aufgegriffen, etwa die Datierung und Unterzeichnung, der Umgang mit älteren Fassungen und die Aufbewahrung der fertigen Verfügung.

Das PDF ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Es hilft jedoch dabei, Formulierungen nicht einfach zu übernehmen, sondern ihre Bedeutung für die eigene Situation zu prüfen. So entsteht nicht nur ein ausgefülltes Dokument, sondern eine Patientenverfügung, deren Aussagen für die ausfüllende Person selbst klarer werden.

Was die ärztliche Beratung zusätzlich leistet

Der Basis-Tarif für 149 Euro enthält den Wertebogen, den Notfallbogen und die ausführliche Ausfüllhilfe. Damit können Sie Ihre Vorstellungen strukturiert festhalten, medizinische Begriffe besser einordnen und typische Unklarheiten beim Ausfüllen erkennen.

Zusätzlich können Sie ein ärztliches Beratungsgespräch buchen. In 60 Minuten gehen wir Ihren ausgefüllten Wertebogen gemeinsam durch. Wir besprechen Stellen, die noch offen oder mehrdeutig sind, und klären, wie sich Ihre persönlichen Vorstellungen auf konkrete medizinische Situationen beziehen. Dabei kann es unter anderem um folgende Fragen gehen: Was bedeutet Lebensqualität für Sie? Welche Einschränkungen wären für Sie noch tragbar? Welche Behandlungen wünschen Sie in bestimmten Situationen – und welche nicht? Sind Ihre Aussagen so formuliert, dass Angehörige und Behandelnde sie nachvollziehen können?

Auf dieser Grundlage können einzelne Passagen präzisiert und stärker an Ihre persönlichen Werte angepasst werden.

Das 60-minütige Beratungsgespräch kostet 250 Euro. Weitere Beratungsstunden können für jeweils 160 Euro gebucht werden.

Die Beratung ist medizinisch ausgerichtet. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder notarielle Beratung. Ihr Schwerpunkt liegt darauf, medizinische Situationen, mögliche Behandlungen und persönliche Wertvorstellungen verständlich miteinander zu verbinden.

Als Ärztin, Notärztin und Palliativmedizinerin kenne ich Patientenverfügungen auch aus Situationen, in denen sie angewendet und eingeordnet werden müssen. Diese Erfahrung fliesst in das Gespräch ein.

Optional: QR-Code

Für den Zugriff auf eine digitale Kopie der Patientenverfügung

Auf Wunsch kann zusätzlich ein persönlicher QR-Code erstellt werden, der zu einer digital hinterlegten Kopie Ihrer Patientenverfügung führt. Der QR-Code kann auf einer kleinen Hinweiskarte im Portemonnaie mitgeführt werden. Wird er gescannt, lässt sich die hinterlegte Datei aufrufen.

Voraussetzung ist, dass Sie das PDF zuvor bei einem Cloud-Dienst wie Google Drive oder einem vergleichbaren Anbieter speichern und über einen funktionierenden Link freigeben. Dabei sollte sorgfältig geprüft werden, wer über den Link Zugriff erhält und welche persönlichen Daten sichtbar werden. Eine vollständig frei zugängliche Patientenverfügung enthält sensible Informationen. Die gewählte Form der Freigabe sollte daher bewusst festgelegt und regelmässig überprüft werden.

Der QR-Code ersetzt weder das unterschriebene Original noch den Notfallbogen. Er ist eine zusätzliche Möglichkeit, auf das Vorliegen einer Patientenverfügung hinzuweisen und den Zugriff auf eine digitale Kopie zu erleichtern. Neben dem QR-Code können auf der Karte beispielsweise folgende Angaben stehen: Patientenverfügung vorhanden, Name und Telefonnummer einer Vertrauensperson, Hinweis auf den Aufbewahrungsort des Originals.

Eine Patientenverfügung sollte nicht nur ausgefüllt, sondern verstanden werden

Eine Patientenverfügung soll den eigenen Willen in einer Situation erkennbar machen, in der man ihn möglicherweise nicht mehr selbst äussern kann. Dafür braucht es mehr als allgemeine Formulierungen: persönliche Werte, nachvollziehbare medizinische Festlegungen und Unterlagen, die im entscheidenden Moment auffindbar sind. Je klarer die eigenen Vorstellungen formuliert sind, desto hilfreicher kann die Patientenverfügung für Angehörige und Behandelnde sein.

Ihre Patientenverfügung – bevor andere Ihren Willen ermitteln müssen

Die Patientenverfügung ist in Vorbereitung

Meine Patientenverfügung befindet sich derzeit noch in der finalen Ausarbeitung und wird spätestens am 30. Juli 2026verfügbar sein.

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